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So finden Sie uns

 

Die Schule liegt zentral zwischen Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Möhringen und ist mit jedem Verkehrsmittel sehr gut erreichbar.

 

Zu Fuß/per Fahrrad:

Vaihingen und Wohngebiet Halde/Hengstäcker: über die Fanny-Leicht-Straße und die Wegländerstraße
Wohngebiet Österfeld: von der Kaltentaler Straße über die Kaltentaler Brücke und die Straße Am Wallgraben.
Dürrlewang: über die Straße Am Wallgraben und die Wegländerstraße
Möhringen: Richtung Probstsee über die Felder

 

Per S-Bahn/U-Bahn:

Aus Richtung Vaihingen: 7 min Fußweg ab U-Bahn-Haltestelle Wallgraben (U3,U8,U12) über die Straße Am Wallgraben und die Wegländerstraße
Aus Richtung Möhringen: 7 min Fußweg ab U-Bahn-Haltestelle SSB-Zentrum (U3,U8,U12) entlang der Nord-Süd-Straße, an der Fußgängerampel über die Möhringer Landstraße, Fußweg entlang dem Sportplatz der Schule
Aus Richtung Stuttgart: 12 min Fußweg ab S-Bahn-Haltestelle Österfeld über die Kaltentaler Brücke und die Straße Am Wallgraben

 

Mit dem Auto:

Aus allen Richtungen über die Nord-Süd-Straße direkt vor dem Tunnel in den Wendehammer einfahren. Wir bitten Sie, die Schule keinesfalls über das benachbarte Wohngebiet anzufahren. In den dortigen Anliegerstraßen dürfen Sie nicht parken.

 

Die Schule ist einfach zu finden und unsere Schüler kommen schnell selbständig mit dem Schulweg klar.

Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bitten wir dies möglichst zügig abzuwickeln, da es nur wenig Parkplätze gibt und der Wendehammer rasch mit Autos zugestellt ist. Falls Sie mit Ihrem Auto im Wendehammer stehen, bleiben Sie bitte bei Ihrem Fahrzeug und achten Sie darauf, dass die Zufahrt zur Nachbarschule und zu unserem Schulhof stets frei bleibt. Ab 11:00 Uhr dürfen Sie auch den hinteren Schulhof als Parkplatz benutzen. Bei Sonderveranstaltungen (Elternabende etc.) stehen beide Schulhöfe als Parkmöglichkeit zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis an unsere Eltern und Besucher der Schule:

Bitte fahren Sie die Schule nur über die Nord-Süd-Straße an (Beschilderung "Schulzentrum"). Das angrenzende Wohngebiet ist nur für deren Anlieger befahrbar. Sie dürfen dort weder halten noch parken.

 

Karte:

 

 


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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Februar 2011 um 15:42 Uhr